Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Pyromaniacs - Martin Konzerte und Feuerwerke UG

 

1. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Schadensansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter der seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

2. Das Mitbringen von Speisen, Getränken, Glasbehältern, Dosen, Kanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Drogen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle mit Leibesvisitation statt.

 

3. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Das Mitbringen und Benutzen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- und Videokameras ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte Ihre Gültigkeit.

 

4. Vertragliche Beziehungen kommen beim Erwerb einer Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Die Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Rückgabe der Tickets ist nur bei Absage einer Veranstaltung oder Terminänderung möglich. In diesen Fällen muss der Käufer die Tickets unverzüglich, daher spätestens jedoch bis 14 Kalendertage nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin, an Martin Konzert zurückgeben/zurücksenden, nach dieser Zeit erlischt der Anspruch auf Erstattung der Tickets. Der Käufer erhält die Erstattung des Ticketpreises, sofern die Originaltickets (keine Kopien) vorgelegt werden und diese auch über Martin Konzert erworben wurden. Die erhobenen Vorverkaufs-, Bearbeitungs-, System- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

 

5. Bei Veranstaltungen die durch höhere Gewalt entfallen trägt jeder Beteiligte (Veranstalter, Künstler, Ticketkäufer, Ticketverkäufer, Vermieter, Dienstleister) seine Kosten selbst. 

 

6. Programm- und Besetzungsänderungen oder Spielstättenverlegungen sind nicht beabsichtigt, bleiben jedoch vorbehalten unf berechtigen weder zum Umtausch noch zur Rückgabe bereits erworbener Eintrittskarten.

 

7. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden auftreten. Der Veranstalter haftet nicht für solche Gesundheitsschäden.

 

8. Bei Open-Air-Veranstaltungen entscheidet der Veranstalter bis kurz vor Beginn der Veranstaltung, ab welcher Windstärke, Waldbrandstufe und Schlechtwettersituation die Veranstaltung entfällt oder verlegt wird. Der Veranstalter ist bemüht, die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung bzw. Regen abzuhalten weshalb es zu Verzögerungen des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen kann.

 

9. Verlegung von Veranstaltungen

Bei Veranstaltungsverlegungen behalten die Tickets der geplanten Veranstaltung für den Verlegetermin Ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber verpflichtet sich, sich selbst über eventuelle Änderungen des Datums, der Einlaß- und Beginnzeit selbstständig zu informieren. Dies kann über unsere Homepage oder die Homepage der Veranstaltungsstätte in Erfahrung gebracht werden.

 

10. Für die Darstellungsweise, den Vortrag und künstlerische Darbietung auf der Bühne ist allein der Künstler bzw. die Künstlergruppe verantwortlich. Der Veranstalter sowie die Location haben keinerlei Einfluß darauf. Der Künsteler bzw. die Künstlergruppe ist in Ihrer Darbietung frei und Eingenverantwortlich. Bei Verkauf eines Künstlers oder einer Künstlergruppe an einen Vertragspartner wird bei Krankheit oder bei Tod eines Künstlers oder einer Künstlergruppe versucht ein entsprechender Ersatz zu stellen. Ein unterschriebenes Angebot gilt als Vertrag und ist somit bindend. Jegliche Änderungen geschehen in beiderseitigem Einverständnis und in Schriftform.

 

11. Schlussklauseln

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder Ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung der Geschäftsbedingungen durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was vereinbart wurden wäre, wäre die Unwirksamkeit der ursprünglichen Bestimmung bekannt gewesen.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Zwickau

 

 

Speziell zu Feuerwerken gelten folgende Regelungen

 

Feuerwerke werden immer von der Firma PYROMANIACS UG - Martin Konzerte und Feuerwerke UG bei den entsprechenden Behörden angezeigt. Das Abbrennen eines Feuerwerks bedarf immer einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Sollte eine Erlaubnis, aus welchen Gründen auch immer vom entsprechenden Amt untersagt werden, darf die PYROMANIACS UG nicht haftend gemacht werden und eventuelle Schadensansprüche beider Vertragspartner entfallen.

 

Die PYROMANIACS UG ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für Person- und Sachschaden vorzuweisen.

 

Absage von Feuerwerken:

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Feuerwerke ab Waldbrandstufe 3 grundsätzlich nicht gezündet werden dürfen. Besondere Wetterbedingungen am Tag des Feuerwerks sind genauestens vom zuständigen Pyrotechniker abzuwägen. Hierzu zählt Dauerregen, Schlagregen, Schnee/Eis, starker Wind, langanhaltende Hitze, usw.

Da die Firma PYROMANIACS UG sowie der zuständige Pyrotechniker für die Sicherheit zuständig sind, entscheidet dieser über die Durchführung, Abänderung oder gar kurzfristige Absage des Feuerwerks. 

In allen Fällen darf die PYROMANIACS UG nicht haftend gemacht werden und eventuelle Schadensansprüche beider Vertragspartner entfallen.

 

Wenn der Auftraggeber bzw. Vertragspartner des Feuerwerks mit speziellen Punkten der Sicherheit beauftragt ist, beispielsweise Bereitstellung von Sicherheitspersonal, Feuerwehr, Absperrmaßnahmen, mähen von Rasenflächen o.ä. muss dieser auch entsprechend Sorge dafür tragen. Im Falle einer Nichterbringung solcher sicherheitsrelevanten Punkte kann der zuständige Pyrotechniker das Feuerwerk kurzfristig absagen. Angefallene Kosten seitens der PYROMANAICS UG werden daraufhin in Rechnung gestellt.

 

 

Speziell zu den PYRO MASTERS gelten folgende Regelungen

 

Der Beginn der Feuerwerke wird seitens des Veranstalters anhand der örtlichen Gegebenheiten, der Dunkelheit und des Wetters festgelegt. Hierbei kann es dazu führen, dass die Feuerwerke später oder früher geschossen werden. Es wird also empfohlen, sich ab Veranstaltungsbeginn auf dem Festgelände aufzuhalten.

Es ist möglich, dass die Darbietung der Feuerwerke aufgrund schlechtem Wetters nicht in dem Umfang dargestellt werden kann, wie geplant. Hierfür haftet der Veranstalter nicht! Eine Rückgabe der Tickets aus genannten Grund ist daher nicht möglich. Wir empfehlen unseren Gästen warme bzw. bei unsicherer Wetterlage regenfeste Kleidung mitzunehmen. Muss eine Vorstellung wegen witterungsbedingter Gefahren für die Besucher (schwerer Regen, Gewitter, Hagel, Sturm oder ab Waldbrandstufe 3) direkt vor Beginn der Aufführung abgesagt oder bevor eine Aufführungsdauer von 30 Minuten erreicht wurde abgebrochen werden, kann die Eintrittskarte  für eine Ersatzvorstellung, sofern möglich, eingetauscht werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises ist in diesem Falle ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich und zeitlich zu verlagern. Rückerstattungsansprüche von Karteninhabern aus oben genanntem Grund bestehen nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern, sowie inhaltliche Teile der Pyro Shows Aufgrund Wetterbedingungen, logistischer Bedingungen, oder Gefahr jeglicher Art auf dem Abbrennplatz der Feuerwerker zu verändern.

Programmänderungen sind möglich!

Wir beraten Sie gern

Pyromaniacs - Martin Konzerte und Feuerwerke UG


Binsenweg 5
08412 Werdau

 

Tel:   03761-888902

Fax:  03761-888909

Mail: martinkonzerte@gmail.com

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